Wer in einem Bauunternehmen oder in der Verwaltung mit der Vergabe öffentlicher (Bau-)Aufträge betraut ist, muss sich in manchen Bereichen erheblich umstellen. Seit April ist inzwischen das neue Vergaberecht in Kraft. In den Bereichen ab den EU-Schwellenwerten hat sich die Landschaft der Vorschriften umfassend geändert. Aber auch in den Bereichen unterhalb dieser magischen Vergabeschwellen gibt es Neuerungen. Die schlechte Nachricht: Die Änderungen sind damit noch nicht abgeschlossen. Für die nationalen Vergabeverfahren stehen noch weitere Neuerungen an. Die entsprechenden Gremien arbeiten bereits an einer Neufassung auch des ersten Abschnittes von Teil A der VOB. Der UBB stellt die wesentlichen Neuregelungen in einem kleinen Überblick für die tägliche Praxis vor.
4 Seiten
Preis auf Anfrage
Das PDF ist geschützt, bitte kontaktieren Sie den Kundendienst.