Die Versteuerung von Umsätzen nach vereinnahmten Entgelten (= Ist-Versteuerung) muss normalerweise beim Finanzamt beantragt und von diesem genehmigt werden. Doch die OFD Karlsruhe spricht sich für die rückwirkende Genehmigung aus, wenn kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt.
1 Seite
Preis auf Anfrage
Das PDF ist geschützt, bitte kontaktieren Sie den Kundendienst.