Wird ein Handwerksbetrieb in der Rechtsform einer GmbH geführt, profitieren GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer nicht nur von ihrem Gehalt und Tantiemen, sondern auch von Gewinnausschüttungen der GmbH. Doch beim Zufluss solcher Gewinnausschüttungen müssen GmbH-Gesellschafter eine Besonderheit beachten, um nicht steuerliche Nachteile zu erleiden.
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