Das Bundesfinanzministerium vollzieht einen doppelten Salto rückwärts und wendet die Grundsätze des BFH-Urteils vom 14.05.2014 zur Gewinnrealisierung nicht generell an. Betroffene Unternehmer können aufatmen.
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Update: Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft