Viele Kunden geben Bauunternehmen einen Zuschlag für Handwerkerleistungen in ihrem Eigenheim, weil sie so das Finanzamt an den Kosten beteiligen können. Die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen gibt es allerdings nur für den Lohnanteil. Deshalb fordern Privatkunden häufig eine aufgeschlüsselte Rechnung. Ist der Bauunternehmer dazu verpflichtet?
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