Bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Das Finanzgericht Münster stellte nun klar, dass diese Grundsätze auch für einen “faktischen” Geschäftsführer gelten.
1 Seiten
Preis auf Anfrage
Das PDF ist geschützt, bitte kontaktieren Sie den Kundendienst.