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Bauträgerfälle und § 13b UStG: Neue Sichtweise der Finanzverwaltung

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2016

Seite: 19

Aufgrund eines Beschlusses des Bundesfinanzhofs zu den Bauträgerfällen bei der Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG hat die Finanzverwaltung eine neue steuerliche Sicht- und Vorgehensweise entwickelt. Ein BMF-Schreiben dazu ist in Arbeit.

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