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Werkstattwagen privat genutzt: Wer muss Steuern zahlen?

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft 4/2016

Seite: 14

Fachgebiete: Baubetrieb
Normalerweise gingen die Finanzämter bisher davon aus, dass ein Werkstattwagen sich nicht für eine Privatnutzung eignet und verzichteten deshalb auf die Besteuerung einer Privatnutzung. Ein Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt bringt diese Auffassung nun ins Wanken.

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