Die Bundesregierung hat am 3. Februar 2016 den Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus gebilligt. Kunden winkt dadurch neben der regulären Abschreibung des Gebäudes eine Sonderabschreibung. Hierbei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
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