Im Chaos zur Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen können Baufirmen einen entscheidenden Etappensieg feiern. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des § 27 Abs. 19 UStG bestehen. Wir erklären Ihnen, was das bedeutet.
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