Investiert eine GmbH Geld in Risikogeschäfte und erleidet daraus Verluste, ist für das Finanzamt die Sache meist klar. Nicht die GmbH ist die treibende Kraft für solche Risikogeschäfte, sondern der an der GmbH beteiligte GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Fatale Folge: Die Verluste stellen eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGa) dar. Doch von dieser sehr fiskalischen Auffassung rückt das Bundesfinanzministerium (BMF) nun ab.
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Risikogeschäfte der GmbH ohne steuerliche Folgen | UnternehmerBrief Bauwirtschaft