Feiert ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Belegschaft und mit Kunden seinen Geburtstag, kann er die Kosten der Feier als Werbungskosten in Anlage N seiner Einkommensteuererklärung eintragen. Damit das Finanzamt mitspielt, muss er sich jedoch an ein paar Spielregeln halten.
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