In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass ein Unternehmer nachträglich einen Investitionsabzugsbetrag beantragen kann, um die Steuernachzahlungen aufgrund einer Betriebsprüfung zu reduzieren. Dass die Investition im Zeitpunkt der Beantragung des Investitionsabzugsbetrags bereits erfolgt ist, spielt keine Rolle.
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