Die ATV DIN 18 451 “Gerüstarbeiten” gilt für das Auf-, Um- und Abbauen sowie für die Gebrauchsüberlassung von Gerüsten und Bühnen, die als Hilfskonstruktionen für die Ausführung von Bauarbeiten jeder Art benötigt werden. Auf der Baustelle gibt es quasi Dauerstreit, was die Baufirma abrechnen kann, wenn die Baufertigstellung insgesamt länger dauert und das Gerüst über die vereinbarte Zeit hinaus stehen bleiben muss. Der UBB gibt für die tägliche Praxis einen Überblick über die Systematik.
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