Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fällte ein Sensationsurteil zu Gunsten von Unternehmern, denen das Finanzamt wegen fehlerhafter Eingangsrechnungen den Vorsteuerabzug kürzen möchte. Wer berichtigte Rechnungen frühzeitig vorlegt, profitiert von der rückwirkenden Berichtigung.
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