Eine typische Fehlerquelle bei der Ermittlung des Gewinns aus Gewerbebetrieb bei Personengesellschaften ist die Nichtbeachtung körperschaftsteuerlicher Regelungen. Sie haben richtig gelesen! Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie bei Personengesellschaften körperschaftsteuerliche Spezialregelungen wie § 8b Abs. 3 Satz 4 ff. KStG anwenden.
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