Erfüllt Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags für geplante Investitionen und Sie brauchen die Steuerersparnis nicht zwingend schon 2015, sollten Sie den Investitionsabzugsbetrag erstmals 2016 geltend machen. Das bringt erhebliche Vorteile.
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