Bekommt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt, muss für die Privatfahrten ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Kompliziert wurde es bei der Ermittlung dieses Privatanteils immer dann, wenn für den Dienstwagen ein Fahrtenbuch geführt wurde und der Dienstwagen geleast wurde.
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