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Steuerschuldnerschaft nun doch auch für Betriebsvorrichtungen

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2015

Seite: 19

Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 28. August 2014 (Az. V R 7/14), dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke im Sinn der Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen sind. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesfinanzministerium gekippt. Das bedeutet, dass Bauunternehmer möglicherweise ihre Rechnungsstellung anpassen müssen.

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