Die Grunderwerbssteuer ist in der Praxis nicht nur für den Käufer eines schlüsselfertigen Hauses ein Ärgernis, sondern immer häufiger auch für Bauunternehmer, die ein unbebautes Grundstück verkaufen und dieses nach dem Verkauf bebauen. Ein älteres, aber in der Praxis regelmäßig unbekanntes Urteil könnte helfen.
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