Erbt ein Kind von seinen Eltern deren Eigenheim und zieht danach dort ein, kann das ein Fall sein, bei dem das Finanzamt unabhängig vom Wert der Immobilie keine Erbschaftsteuer festsetzt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen allerdings nicht nach den Buchstaben des Gesetzes vor, kippt die Befreiung von der Erbschaftsteuer.
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