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Poststreik: Sonderregeln gelten

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2015

Seite: 19

Bahnstreik, Pilotenstreik, Poststreik: Das zehrt alles ganz schön an unseren Nerven. Ein Poststreik ist nicht nur nervig, er kann auch Ärger mit dem Finanzamt nach sich ziehen. Dann nämlich, wenn ein Steuerbescheid deutlich später bei Ihnen im Briefkasten landet und Sie deshalb die einmonatige Einspruchsfrist versäumt haben.

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