Haben Sie 2014 von einem Spezialisten ein Online-Portal bzw. einen Online-Shop für Ihr Unternehmen erstellen lassen, ist für das Finanzamt die Sache klar. Diese Kosten sind aktivierungspflichtig und müssen über einen Zeitraum von 5 bis 7 Jahren abgeschrieben werden. Doch so klar, wie das Finanzamt meint, ist die Aktivierung keinesfalls.
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