Verkaufen Sie Ihren Handwerksbetrieb erst nach Ihrem 55. Geburtstag, winken bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinns Steuervorteile. Haben Sie Ihren 55. Geburtstag im Zeitpunkt des Verkaufs des Betriebs noch nicht gefeiert, gibt es die Steuervorteile nur dann, wenn Sie im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig sind. In der Praxis stellt sich nun also die Frage, wann diese dauernde Berufsunfähigkeit festgestellt worden sein muss.
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