Nutzen Sie als Unternehmer Ihren Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, lässt das Finanzamt wie bei Fahrten eines Arbeitnehmers zur Arbeit nur die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer für die einfache Strecke zum Abzug zu. Das führt in der Praxis meist zur Kürzung des Betriebsausgabenabzugs. Doch diese Kürzung des Betriebsausgabenabzugs lässt sich möglicherweise deutlich drücken.
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