Zum 1.1.2015 kletterte der Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen von 5% auf 6,5% und im Saarland von 5, 5% auf 6,5%. In der Praxis stellt sich die Frage, welcher Grunderwerbsteuersatz fällig wird, wenn die Kaufpreiszahlung bzw. der Übergang von Nutzen und Lasten erst 2015 erfolgte. Die Antwort kommt aktuell von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.
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