Die Umsatzsteuer (USt) für Leistungen eines Handwerkers wird normalerweise bereits in dem Zeitpunkt fällig, wenn die Leistung abgeschlossen ist (so genannte Soll-Besteuerung). Für Handwerker besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Ist-Besteuerung. Hier wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn der Kunde die Rechnung begleicht.
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