Die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge ist bereits seit langem zulässig und wird in unterschiedlichen Anwendungen praktiziert. Doch leidet sie teils noch unter Akzeptanzproblemen und ist bisher nicht flächendeckend verbreitet. Aufgrund der 2014 erfolgten EU-Vergaberechtsreformen sind wichtige Neuerungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für die künftig grundsätzlich zwingende Anwendung der e-Vergabe bei öffentlichen Aufträgen, aber auch für weitere Reformen zu Vergaben von Aufträgen und Konzessionen. Der UBB gibt einen Überblick über die Neuerungen.
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