Seit 1.1.2015 gelten lohnsteuerlich und umsatzsteuerlich neue gesetzliche Vorgaben für Betriebsveranstaltungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem ausführlichen Schreiben Stellung dazu genommen, wann bei einer Betriebsveranstaltung Lohnsteuer fällig werden kann und wann eine Vorsteuerkürzung droht.
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