In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Bauunternehmer in den Vorjahren für geplante Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag abzieht, jedoch vor Umsetzung der tatsächlichen Investition seinen Betrieb verkauft. Hier stellt sich aus steuerlicher Sicht die Frage, ob die Auflösung des Investitionsabzugsbetrags im Jahr des Abzugs dieses Betriebs erfolgen muss oder ob die Auflösung des Investitionsabzugsbetrags zusammen mit dem begünstigt besteuerten Veräußerungsgewinn versteuert werden kann.
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