Die Finanzämter lassen die Umsatzsteuer für die letzte Umsatzsteuervoranmeldung 2014 bei Einnahmen-Überschussrechnern nicht als Betriebsausgabe des Jahres 2014 zum Abzug zu. Das liegt am späten Fälligkeitszeitpunkt der Umsatzsteuerzahlung.
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