Stößt ein Prüfer des Finanzamts bei der Prüfung einer GmbH auf einen Passus zum Dienstwagen im Arbeitsvertrag eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und stellt fest, dass statt eines Mitteklassewagens ein teurerer Dienstwagen gefahren wird, unterstellt er schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung. Sagt der Prüfer A, muss er aber auch B sagen. Denn unterstellt der Prüfer eine Dienstwagengestellung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, hat das nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs Auswirkungen auf die Höhe der ans Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuer für die Dienstwagengestellung.
1 Seite
Preis auf Anfrage
Das PDF ist geschützt, bitte kontaktieren Sie den Kundendienst.