Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern in jedem Jahr Gesundheitsleistungen von bis zu 500 Euro zur Verfügung stellen, ohne für diesen Vorteil Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten zu müssen. Darunter versteht man aber nicht nur die “klassischen” Gesundheitsleistungen. Das funktioniert sogar bei Ausgabe von Kantinenessen. Voraussetzung ist aber, dass es sich um besonders gesunde Mahlzeiten handelt.
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