Hauseigentümer, die die Beauftragung eines Handwerkers für den (erstmaligen) Anschluss des Hauses ans öffentliche Versorgungsnetz in Erwägung ziehen, werden vom Finanzamt finanziell unterstützt. Es winkt eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen von 20% der abgerechneten Leistungen, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
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