Die Europäische Union hat drei neue Richtlinien erlassen: Eine Vergaberichtlinie (2014/24/EU), eine Sektorenrichtlinie (2014/25/EU) und - neu - eine Konzessionsrichtlinie (2014/23/EU). Die bisher geltende Vergaberichtlinie (2004/18/EG) und die bisher geltende Sektorenrichtlinie (2004/17/EG) werden aufgehoben. Die neuen Richtlinien sind seit April in Kraft. Von den Mitgliedsstaaten sind sie binnen 24 Monaten, also bis Mitte April 2016, in nationales Recht umzusetzen. Der UBB stellt die wesentlichen Inhalte vor.
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