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Eine Baustelle ist keine regelmäßige Arbeitsstätte

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft 8/2014

Seite: 14

Fachgebiete: Baubetrieb
Angestellte Bauhandwerker, Bauleiter und Monteure können beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung für 2013 höhere Werbungskosten geltend machen. Möglich macht es ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), nach dem Großbaustellen keine regelmäßige Arbeitsstätte darstellen.

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