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§ 13b UStG: Salto rückwärts

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2014

Seite: 15

In der letzten Ausgabe haben wir Ihnen die neue Rechtslage zur Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG für Bauleistungen erläutert. Ein Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass auch Bauträger wieder zum Steuerschuldner werden sollen.

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