Ob für Bauleistungen die Steuerschuldnerschaft nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG zur Anwendung kommt, hängt nach neuer Rechtslage davon ab, ob der Auftraggeber die erhaltene Bauleistung seinerseits wieder für Bauleistungen verwendet - wir haben bereits hierüber in einer der letzten UBB-Ausgaben berichtet. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt in einem Infoschreiben zahlreiche aktuelle Zweifelsfragen beantwortet. Hier drei typische Fragen aus der Praxis und praxistaugliche Antworten.
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