Sind Sie selbstständig und erbringen umsatzsteuerpflichtige Leistungen, steht Ihnen für die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen eine Vorsteuererstattung zu. Doch ist die Leistungsbeschreibung in einer Eingangsrechnung zu schwammig, kippt der Vorsteuerabzug. Es gibt jedoch noch einen Rettungsanker, mit dem trotz einer sehr vagen Leistungsbeschreibung der Vorsteuerabzug gerettet ist.
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