Wird ein selbstständiger Handwerker von einem Kunden dazu aufgefordert, eine berichtigte Rechnung zu schicken, weil die bisherige Rechnung wegen fehlender Rechnungsinhalte keinen Vorsteuerabzug zulässt, ist Vorsicht geboten. Der UBB bietet Ihnen einige Infos, wie Sie als Rechnungsaussteller bei Rechnungsberichtigungen umsatzsteuerlich auf der sicheren Seite stehen.
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