Es kommt immer wieder vor, dass der Geschäftsführer einer Baufirma oder Bauträgergesellschaft persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, wenn beim Bau Mängel entstehen und die Gesellschaft selbst beispielsweise infolge der Einleitung eines Insolvenzverfahrens aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr erfolgreich wegen bestehender Mängelansprüche in Anspruch genommen werden kann.
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