§ 13b UStG - ein Sonderproblem der Bauwirtschaft, das immer wieder für Fragezeichen und Unsicherheiten sorgt. Das Bundesfinanzministerium hat nun offiziell Stellung zu den neuen Vorgaben des Bundesfinanzhofs im Urteil vom 22.8.2013 (Az. V R 37/10) zur Anwendung der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen bezogen. Die neue Sichtweise des Bundesfinanzhofs wird von der Finanzverwaltung übernommen. Was das bedeutet, erfahren Sie in den folgenden Passagen.
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