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Mieten für Lagerräume zählen nicht immer zum Gewerbeertrag

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft 5/2014

Seite: 14

Fachgebiete: Baubetrieb
Stößt der Prüfer des Finanzamts in den Geschäftsbüchern auf Mieten und Pachten für Lagerräume, rechnet er diese meist selbstverständlich zu 50% dem Gewerbeertrag hinzu. Doch hiergegen lohnt sich nun Gegenwehr.

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