Stellt ein Unternehmer seinen Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in seinem Betrieb inklusive Gestellung eines Dienstwagens an, ruft das stets das Finanzamt auf den Plan. Damit die Anstellung vom Finanzamt akzeptiert wird, muss die so genannte “Fremdüblichkeit” erfüllt sein.
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