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Steuervergünstigung nur für typische Berufskleidung

Berichte - UnternehmerBrief Bauwirtschaft Heft/2014

Seite: 19

Ein selbstständiger Handwerker, der bei der Arbeit einen Blaumann, einen hygienischen Kittel oder spezielle Schuhe mit Stahlkappen benötigt, kann die Kosten dafür als Betriebsausgaben von seinem Gewinn abziehen. Bei Benutzung “bürgerlicher Kleidung” schalten Finanzamt und Bundesfinanzhof dagegen auf Stur.

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