In einem Überraschungsurteil kippt der Bundesfinanzhof die Ungerechtigkeit, wonach Baufirmen trotz Sicherheitseinbehalten durch Auftraggeber die volle Umsatzsteuer aus der Schlussrechnung ans Finanzamt abführen müssen. Der UBB gibt wichtige Infos, wie Bauunternehmer nun vorgehen sollten.
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