Die Steuerprüfung des Finanzamts läuft nach einem festen Motto ab: Der Prüfer möchte so viele Informationen wie möglich. Dabei schreckt er auch nicht davor zurück, Unterlagen heranzuziehen, die nur bedingt steuerlich relevant sind. Die Richter des Finanzgerichts Münster schoben der Neugier der Prüfer nun einen Riegel vor.
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