Der Fall Uli Hoeneß hat dem Thema eine neue Dimension verliehen. Steht auf einmal ein Lohnsteuerprüfer des Finanzamts unangekündigt im Rahmen einer Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG vor Ihrer Türe, ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät - so jedenfalls die Ansicht der Bundesregierung.
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