Bei Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen in der Baubranche sind die Prüfer des Finanzamts vor allem an Eingangsrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer interessiert. Doch es wird nicht nur geprüft, warum § 13b UStG nicht angewandt wurde. Im Fokus liegt die Suche nach Rechnungsausstellern, die in Wirklichkeit nur Scheinunternehmer oder bloße Rechnungsschreiber sind. Werden solche Eingangsrechnungen gefunden, kippt der Vorsteuerabzug.
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