Ermittelt ein Selbstständiger seinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG, gilt das strenge Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG. Doch bei betrieblichen Zahlungen per Kreditkarte ist eine Besonderheit zu beachten.
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